Ihre Rezepte können bequem als E-Rezept ausgestellt und per „Krankenkassenkarte“ (eGK) in der Apotheke Ihrer Wahl eingelöst werden.
Dazu benötigen wir einmal pro Quartal Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nur dann können wir Ihnen das elektronische Rezept ausstellen. Bitte beachten Sie das vorbestellte Rezepte erst dann durch einen Arzt signiert und damit in der Apotheke abgeholt werden können, wenn die eGK eingelesen ist. Wir signieren regelmäßig im Tagesverlauf die Rezepte. Bitte sehen Sie in der Praxis davon ab, den Arzt zum zeitnahen signieren zu bewegen, da dies die Sprechstunde stört. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Weitere ausführliche Informationen zum E-Rezept unter: